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Mit dem Rechtsanwalt ein Unternehmen in Kalifornien gründen

Die USA und hier insbesondere Kalifornien üben einen ganz besonderen Reiz für viele deutsche Unternehmen aus. Sie wollen ihren Absatzmarkt erweitern, auswandern und am besten noch ein eigenes Unternehmen gründen oder eine Niederlassung errichten. Das Besondere: In den USA gibt es kein einheitliches Gesellschaftsrecht, die Gesetzgebung unterliegt den einzelnen Bundesstaaten. Daher ist es auch steuerrechtlich ein Unterschied, ob jemand in Washington oder in Kalifornien gründet. Die Wahl der Gesellschaftsform ist auch nicht vom Eigenkapital abhängig, denn dieses muss zur Gründung nicht in bestimmter Höhe vorliegen. Das Recht erlaubt auch nur in Ausnahmefällen den Zugriff auf das Stammkapital, etwa bei Vorsatz oder Betrug.

 
Nur mit dem Rechtsanwalt ein Unternehmen in Kalifornien gründen 
 

Interessant ist, dass in den letzten 30 Jahren besonders steuergünstige Gesellschaftsformen in den USA entstanden sind, die es in Deutschland bisher nicht gibt. Ein Beispiel dafür ist die LLC (Limited Liability Company), die die Gesellschafter von jeder persönlichen Haftung freistellt. Das Unternehmen haftet nur noch mit dem Gesellschaftskapital. Gleichzeitig kann die LLC auf Wunsch der Gesellschafter steuerlich als Personengesellschaft behandelt werden, sodass Gewinne und Verluste zulasten/zugunsten der Gesellschafter und nicht der Gesellschaft gehen. Die LLC trägt damit Züge der deutschen GmbH, der OHG und der KG und ist am ehesten mit der GmbH & Co. KG vergleichbar.
Für die Nutzung solcher rechtlichen Möglichkeiten bedarf es einer umfassenden Beratung. Daher: Nie ohne Ihren Rechtsanwalt ein Unternehmen in Kalifornien gründen (oder einem anderen US-Bundesstaat)!
 

Amerikanisches und deutsches Recht 
 

Die amerikanische Steuerbehörde überlässt es den Gesellschaftern, ob die neu gegründete Gesellschaft als Personen- oder als Kapitalgesellschaft gegründet und geführt wird. Deutsche Finanzbehörden sehen das enger und somit gibt es einen Kriterienkatalog, nach dem die Gesellschaft in den USA als Kapital- oder als Personengesellschaft zu führen ist. Der Finanzminister möchte, dass die Einordnung nur nach deutschem Recht geschieht und nicht nach amerikanischem. Das bedeutet, dass der Gesellschaftsvertrag sehr präzise aufgesetzt werden muss, um die geltenden Kriterien zu erfüllen und dennoch wie gewünscht eingeordnet zu werden.

 

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